LANDESFÖRDERZENTRUM 
für den Förderschwerpunkt "Hören" Mecklenburg Vorpommern Güstrow

Wer hat Anspruch auf einen Internatsplatz?

Kinder und Jugendliche, die den Kindergarten oder die Schule am Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt "Hören" Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow besuchen, haben grundsätzlich Anspruch auf einen Internatsplatz.


Wie ist vorzugehen, wenn ein Internatsplatz benötigt wird?

Die Erziehungsberechtigten nehmen Kontakt mit der Internatsleitung auf und werden zu einem Gespräch eingeladen.


Wie wird die Internatsunterbringung finanziert?

Die Kosten werden in der Regel auf Antrag im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Sozialamt übernommen. Nach Erhalt des Bescheides zur Kostenübernahme des zuständigen Sozialamtes erfolgt die Aufnahme ins Internat.